VORBRODT, K. & MÜLLER-RUTZ, J. (1914, Band 2):
1304. dominula L. - Sp. HI, T 74 - Stz. II, T 18 - B. R. T 48.
Der Falter ist im Juni-Juli an feuchten, buschigen Orten, namentlich in Waldschluchten des ganzen Gebietes verbreitet und tritt bald spärlicher, bald zahlreicher auf. Höhengrenze bei etwa 1800 m, aber dort recht selten geworden. Die Art
aberriert sehr stark:
a) paucimacula Schultz - Soc. Ent. XV, 17. Vfl mit kleineren, fast verschwundenen hellen Flecken der Vfl. Chiasso (Fontana).
b) conferta Schultz - Soc. Ent. XIX, 148. Costal- und Analflecke der Vfl sind zu Querbinden zusammengeflossen. Biasca (V.).
c) nexa Schultz - B. R. 434. Mittelfleck der Hfl mit der Saumbinde verbunden. Chiasso
(Fontana).
d) hamelensis Pfluemer (= albimacula Favre) - Stett. Ent. Zeit. 1879, 158 - Favre 89. Die Flecke der Vfl sind sämtlich weiss. Martigny (Favre, W.), Visptal (Püng.). Biasca (V.).
e) bithynica Stdg. 4245a - Stdfs. Hdbch. T VI. Alle Vfl-Flecke sind tief gelb. Temperatur-Form. Sie ist an feuchten und warmen Stellen des Rhonetales nicht selten. Vernayaz (W., V.), La Gottraz (W.), Erstfeld (L.), aber auch Sonnenhalde (Stdfs.) und Aadorf (Z.-R.) im Thurgau.
f) insubrica Wackz. - Stett. Ent. Zeit. 1890, p. 216 - Stz. II, T 18. Die Stücke aus dem Val Vedro und dem Maggiatal sind wie die italienischen Formen etwas schlanker gebaut als solche nördlich der Alpen, aber sonst nicht verschieden. Auf sie bezieht sich der Name Wackerzapps und die Bemerkung Staudingers über das Vorkommen von Uebergängen zu italica Stdfs.
Die Raupe - Sp. IV, T 12 - lebt von Herbst bis Mai an niederen Pflanzen wie Urtica, Lamium, Myosotis, Cynoglossum, aber auch an Lonicera- und Salix-Arten. - Die
Räupchen schlüpfen nach 10-14 Tagen, Ende Juli oder anfangs August. Sie lieben feuchte, aber sonnige Plätze, überwintern klein und erscheinen im ersten Frühling wieder, über Tage sind sie oben offen auf den Futterpflanzen zu finden und Ende Mai erwachsen. Die Verpuppung erfolgt in einem weichen Gespinst, die Falter erscheinen nach 4 Wochen.
E. Frio. II, 177 - Sp. II, 140 - Roug. 59 - Favre 89 - Gub. Ent. Zeitschr. III, 17 - Stz. II, 101 - Ins. Börse XIII, 258 - B. R. 433, T 48 - Schmett. Westf. 144 - B. R. 434.